Allgemeine Praxis­informationen

Bitte beachten Sie die folgenden Patienteninformationen

 

  • Der Gesetzgeber sieht bei Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, einen gesetzlichen Eigenanteil der Behandlungskosten vor. Der Anteil beträgt 10 % der Behandlungskosten sowie 10 € Verordnungsgebühr.
  • Verordnungen haben aktuell eine Gültigkeit von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum.
  • Die aktuellen Privatsätze können sie bei ihrem Therapeuten erfragen. Beachten sie dabei bitte, dass die PKV (Private Krankenversicherung) die Kosten in unterschiedlichem Umfang, nach Inhalt ihres Vertrags übernimmt.
  • Bei Bestellpraxen gilt eine gesetzliche Absagefrist von 24 Stunden.
  • Förderung nach „§ 35a SGB VIII Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung“ möglich. Bitte sprechen Sie uns hierauf an.

Unter folgendem Link finden Sie ausführliche Hinweise zum Datenschutz.